Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Dienstleistungen der Fenderich & Rosebrock GbR, Hohenstaufenring 13, 50674 Köln („near media“). Diese AGB sind Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen near media und dem Kunden und regeln diese zusammen mit einem allenfalls abgeschlossenen Kundenvertrag abschließend unabhängig von früheren getroffenen Absprachen.
Zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder Vertragsformulare des Kunden werden hiermit von near media abgelehnt und somit nicht Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen near media und dem Kunden. Der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden die Begriffsdefinitionen und Beschreibungen der Leistungsgegenstände in Anhang ./1 zu diesen AGB zugrunde gelegt.
2. Zustandekommen von Verträgen
1. Für den Fall, dass kein konkreter Vertrag über Dienstleistungen von near media abgeschlossen wird, kommt die Vertragsbeziehung zwischen near media und dem Kunden auf Basis dieser AGB durch eine entsprechende Anfrage des Kunden (unter Umständen auf Basis eines Angebots von near media) und eine dementsprechende schriftliche Annahme durch near media (Auftragsbestätigung) oder Erbringung der Dienstleitungen zustande, je nachdem, was früher eintritt („Vertrag“).
2. Weicht eine Auftragsbestätigung vom Angebot des Kunden ab, kommt der Vertrag gemäß der Auftragsbestätigung unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Enthält eine Bestätigung einer Auftragsbestätigung oder eine sonstige Korrespondenz des Kunden Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung, gelten diese nicht als vereinbart und werden nicht Bestandteil des Vertrages.
3. Sämtliche Angebote von near media sind stets unverbindlich. Jedes Angebot gilt nur für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern near media es nicht bereits zuvor widerrufen hat.
3. Umfang und Ausführung von Dienstleistungen
1. near media verpflichtet sich, Dienstleistungen im Rahmen angemessener Anstrengungen zu erbringen. Der Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung von near media. Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung schuldet near media keinen besonderen Erfolg. near media hat gegenüber dem Kunden keine Nachweispflicht bezüglich der um- und eingesetzten Maßnahmen zur Erbringung der Dienstleistungen. Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wird, erfolgt die Erbringung der Dienstleistungen an einem von near media frei wählbaren Ort und zu einer von near media frei wählbaren Zeit.
2. Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung erstellt near media Vorschläge für technische Optimierungen der Website des Kunden. Deren sachgerechte Umsetzung auf den eigenen Systemen liegt in der alleinigen Entscheidung des Kunden.
3. Alle verwendeten Analytics- und Tracking-Tools zur Datenerhebung, -auswertung und -interpretation sind von near media festgelegt. near media bemüht sich, die Dienstleistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. near media behält sich daher Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen vor, soweit diese nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar sind.
4. Von near media angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Soweit dies für den Kunden zumutbar ist, kann near media die Dienstleistungen auch in Teilleistungen erbringen. near media ist zum Einsatz von Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen berechtigt.
5. Die Vertragserfüllung seitens near media gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Ereignisse, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, dabei insbesondere kriegerische Ereignisse, Terroranschläge, behördliche Eingriffe und Verbote, Pandemien und Seuchen, Energiemangel, Arbeitskonflikte sowie Verzögerungen von Erfüllungsgehilfen von near media aus welchen Gründen auch immer. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt ist die Leistungspflicht von near media ohne jegliche Haftung seitens near media ausgesetzt. Darüber hinaus werden Fristen für die Leistungserbringung im Falle höherer Gewalt entsprechend verlängert. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen werden davon nicht berührt.
6. Google-Platzierungen entstehen durch Algorithmen, auf die near media keinen direkten Einfluss hat. Auch die technischen Voraussetzungen und das Linkprofil der Kundenwebsite nehmen Einfluss auf die Ergebnisse der Dienstleistungen von near media. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass diese Umstände von near media nicht beeinflussbar sind und near media daher diesbezüglich keine Haftung oder Verantwortung übernimmt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Die Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen erfordert als wesentliche Vertragspflicht die enge Kooperation des Kunden, der near media bei der Erbringung der Dienstleistungen bestmöglich unterstützen wird. Daher stellt der Kunde insbesondere unentgeltlich und zeitgerecht alle erforderlichen Mittel und Informationen zur Verfügung, die near media benötigt, um ihre Leistung zu erbringen. Die Herstellung aller technischen Voraussetzungen und jegliche Implementierungen der vereinbarten Dienstleistungen sind allein Sache des Kunden.
2. Der Kunde wird near media jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen, insbesondere Unterlagen zur Verfügung stellen und eigene Mitarbeiter zur Auskunftserteilung anweisen. Er wird near media von allen für eine wirkungsvolle Leistungserbringung bedeutsamen Umständen unaufgefordert Kenntnis geben.
3. Der Kunde wird near media weiters jederzeit gesicherte Zugänge zu seinen Webseiten in dem von near media vorgegebenen Umfang einräumen. Dabei hat der Kunde auch sicherzustellen, dass durch diese Zugänge keine Schadsoftware, Trojaner oder sonstige Malware auf die Webseiten und Server des Kunden gelangen können. Insbesondere um Sicherheitsrisiken zu vermeiden, wird der Kunde dabei auch sicherstellen, dass near media ausschließlich zu den von near media gewünschten oder benannten Bereichen Zugang erhält und dabei jedenfalls keinen Zugang zu personenbezogenen Daten hat.
4. Der Kunde ist alleine für den Inhalt und die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, keine Daten oder Informationen zur Verfügung zu stellen, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich und sichert zu, bei der Zurverfügungstellung von Daten oder Informationen die gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Eine diesbezügliche Überprüfung durch near media erfolgt nicht. Der Kunde hält near media betreffend aller Ansprüche schad- und klaglos, die von Dritten wegen solcher Verletzungen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
5. Der Kunde ist für die Sicherung der near media zur Verfügung gestellten Daten und Informationen alleine verantwortlich. near media haftet nicht für den Verlust zur Verfügung gestellter Daten oder Informationen, near media übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Datensicherung.
6. Der Kunde wird seine Webseite, die Gegenstand der Dienstleistungen von near media ist, während und auch nach Abschluss der Dienstleistungen von near media regelmäßig auf allfällige Abweichungen von deren Status und Funktionalitäten im Vergleich zu jenen vor Durchführung der Dienstleistungen von near media hin überprüfen und allfällige Abweichungen unverzüglich an near media berichten.
7. Erbringt der Kunde eine seiner Mitwirkungsleistungen nicht vereinbarungsgemäß oder hält er die vereinbarten Organisationsrichtlinien nicht ein, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. near media kann den erbrachten Mehraufwand dem Kunden in Rechnung stellen. Sollte near media aufgrund der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten von dritter Seite in Anspruch genommen werden, so hält der Kunde near media diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders festgehalten, verstehen sich alle Preise in Euro sowie exklusive allfälliger Verkaufs-, Verbrauchs- oder sonstiger Steuern oder anderer behördlicher Abgaben.
2. Die Vergütung wird unverzüglich nach Rechnungslegung fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar. near media ist berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
3. Zahlungen gelten erst dann als schuldbefreiend, wenn near media der entsprechende Betrag zur freien Verfügung steht. Die Zahlung ist zum Rechnungsdatum fällig. Sofern ein Rabatt gewährt wird, so gilt dies nur unter der Voraussetzung einer Zahlung zum Fälligkeitszeitpunkt.
4. Eingehende Zahlungen werden der ältesten offenen Rechnung und den gegebenenfalls dafür angefallenen Verzugszinsen gutgeschrieben. near media ist berechtigt, vom Kunden erhaltene Beträge mit vom Kunden aus diesem oder anderen Verträgen geschuldeten Beträgen gegenzuverrechnen, dies unabhängig einer Widmung des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen oder sonstige near media geschuldete Beträge aus behaupteten Gegenforderungen, Rabatten, Abzügen oder sonstigen Umständen gegen die Forderungen von near media gegenzurechnen oder einzubehalten.
5. Gehen Zahlungen nicht fristgerecht bei near media ein, so kann near media Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum in gesetzlicher Höhe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, near media für sämtliche erlittenen Kursverluste zu entschädigen, die auf die nicht fristgerechte Zahlung des Kunden zurückzuführen sind, oder darauf, dass der Kunde nicht in der in der Auftragsbestätigung angeführten Währung bezahlt.
6. Nutzungsrechte
1. near media gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen (Werknutzungsbewilligung).
2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verbreiten oder sonst wie zu verwerten.
3. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Dienstleistungen nur widerruflich gestattet. near media kann den Einsatz solcher Dienstleistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
4. Der Kunde wird in alle Kopien und Bearbeitungen die in den Arbeitsergebnissen eventuell enthaltenen Schutzrechts- und/oder Copyright-Vermerke von near media übernehmen.
5. Beim Erwerb des Pakets „Seitentypen-Templates“ gilt: Dieses Dokument dient ausschließlich dem internen Gebrauch beim Kunden und darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von near media weder ganz noch teilweise kopiert, verbreitet oder vertrieben werden.
7. Gewährleistung
1. near media gewährleistet, dass ihre Leistungen durch angemessen qualifiziertes Personal mit angemessener Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt werden. near media übernimmt keine Verantwortung und leistet keine Gewähr, dass die Leistungen für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder eine bestimmte Wirkung bieten, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Insbesondere leistet near media nicht dafür Gewähr und übernimmt keine Zusagen, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestimmte Platzierungen in der organischen Google-Suche erreicht werden.
2. near media übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Daten von Drittanbietern.
3. near media übernimmt insbesondere keine Verantwortung für:
1. Veränderungen, die in branchenüblichen technischen Website-Monitoring-Tools nicht auffallen;
2. Veränderungen, die nicht von near media verursacht wurden;
3. die Behebung von Veränderungen, die Handlungsbedarf erfordern; Entsprechende Maßnahmen muss der Kunde selbst durchführen;
4. zeitliche Verzögerungen bei der Behebung von Veränderungen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistung unverzüglich nach Erbringung auf ihre Vertragsgemäßheit sowie auf allfällige sonstige Mängel hin zu überprüfen. Die Mangelhaftigkeit von near media erbrachter Dienstleistungen muss near media unverzüglich unter detaillierter Angabe der Mängel schriftlich angezeigt werden.
5. near media ist zur Gewährleistung im Hinblick auf erbrachte Dienstleistungen nicht verpflichtet, soweit eine Unzulänglichkeit durch eine Veränderung der Dienstleistung verursacht ist, die weder durch near media ausgeführt noch von near media gestattet wurde.
6. Stellt sich bei Arbeiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen heraus, dass kein Anspruch des Kunden auf Gewährleistung besteht, so ist near media berechtigt, den entstandenen Aufwand auf der Grundlage der vereinbarten Preise zu verrechnen.
7. Bei der Geltendmachung einer Gewährleistungspflicht seitens near media hat der Kunde zu jedem Zeitpunkt den Beweis zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Dienstleistung bereits zum Zeitpunkt der Erbringung vorlag. Die gerichtliche Geltendmachung seines Rechtes auf Gewährleistung muss innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung erfolgen.
8. Sollte die Pflicht von near media zur Gewährleistung festgestellt werden, gewährt near media nach eigener Wahl Ersatzleistung oder Gutschrift. Alle anderen Gewährleistungsbehelfe (Preisminderung, Wandlung) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde wird near media im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln von Dienstleistungen unterstützen.
9. Es werden keine Garantien hinsichtlich der von near media zu erbringenden Leistungen gegeben.
8. Haftungsbeschränkungen
1. Bei schuldhaft verursachten Schäden ist die Haftung von near media – gleich aus welchem Rechtsgrund – jeweils gemäß den folgenden Bestimmungen beschränkt.
2. near media haftet nicht, wenn und soweit Anweisungen oder Empfehlungen vom Kunden nicht beachtet werden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden auch bei Beachtung der Anweisungen und Empfehlungen entstanden wäre.
3. near media haftet für Schäden nur insoweit, als diese von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von near media für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.
4. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen near media müssen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Schadenseintritt geltend gemacht werden. Der Beweis des Schadens sowie des Verschuldens seitens near media obliegt dem Kunden.
9. Beendigung und Aussetzung
1. Von near media bestätigte Aufträge können vom Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung von near media storniert oder abbestellt werden und dies nur unter der Bedingung, dass der Kunde near media zur Gänze und auf Aufforderung für sämtliche Verluste und Schäden, Kosten, Schadenersatz sowie Belastungen und Spesen entschädigt, die near media infolge der Stornierung erwachsen sind.
2. Verträge werden, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Quartalsende beendet werden. Grundsätzlich können alle Verträge vorzeitig bei Vorliegen eines wichtigen, aus der Sphäre der jeweils anderen Partei resultierenden Grundes gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass die andere Partei einer wesentlichen Vereinbarung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages zuwiderhandelt und es trotz Abmahnung – sofern eine solche nicht aufgrund der Schwere der eingetretenen Vertragsverletzung unzumutbar ist – unterlässt, die Zuwiderhandlung innerhalb einer Frist, die in der Regel 30 Tage nicht unterschreiten soll, abzustellen und die Folgen der Zuwiderhandlung zu beseitigen.
3. Im Falle der vorzeitigen Kündigung seitens near media bleibt der Anspruch auf Vergütung in vollem Umfang erhalten. Die gesamte Vergütung wird mit Wirksamwerden der Kündigung fällig, ohne dass eine Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitig erzielter oder erzielbarer Einkünfte stattfindet.
4. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden entfällt der Anspruch von near media auf die Vergütung teilweise, und zwar im Verhältnis des vom Wirksamwerden der Kündigung bis zum Endtermin noch fehlenden Zeitraumes der gesamten planmäßigen Vertragsdauer. Eine bereits gezahlte Vergütung kann aufgrund einer solchen Kündigung nicht zurückgefordert werden.
5. Jede Partei ist – soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen – berechtigt, den Vertrag zu kündigen, falls über die andere Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung abgelehnt wird oder die andere Partei ihr Geschäft aufgibt, eine außerinsolvenzrechtliche Geschäftsabwicklung betreibt oder nicht mehr imstande ist, den ihr aus diesem Vertrag obliegenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
6. near media kann diesen Vertrag kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung von near media ganz oder teilweise nicht nachkommt oder wenn der Kunde mit einer Zahlung vierzehn (14) Tage im Rückstand ist und unter Setzung einer angemessenen Frist nach einer schriftlichen Mahnung noch nicht vollständig bezahlt hat. Darüber hinaus ist near media berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden mit dessen Benachrichtigung Leistungen auszusetzen oder einzustellen.
7. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Geheimhaltung
1. Sämtliche Informationen, Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte und Daten, Analysen, Studien und Ergebnisse, Verträge und sonstige Informationen die eine der Parteien (die „empfangende Partei“) von der anderen Partei (die „offenlegende Partei“) sowie von deren Bevollmächtigten oder sonstigen Personen (wie z.B. Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern) sei es schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung gegeben oder überlassen werden („vertrauliche Informationen“), werden von der empfangenden Partei streng vertraulich behandelt und geheim gehalten werden. Vertrauliche Informationen können unter Umständen auch Geschäftsgeheimnisse sein, die dann als solche zu kennzeichnen sind und Gegenstand entsprechender Geheimhaltungsmaßnahmen sein müssen.
2. Von dieser Geheimhaltungsverpflichtung sind vertrauliche Informationen ausgenommen,
1. die im Zeitpunkt der Weitergabe an den Auftragnehmer bereits öffentlich bekannt waren, oder
2. die nach Weitergabe an den Auftragnehmer öffentlich bekannt werden, sofern diese Bekanntmachung nicht auf einer Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung beruht, oder
3. die sich nachweislich bereits vor Abschluss dieses Vertrages berechtigterweise im Besitz des Auftragnehmers oder im Besitz seiner Berater befanden und nicht direkt oder indirekt vom Auftraggeber erlangt wurden,
4. die nachweislich berechtigterweise von einem nicht zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten an den Auftragnehmer weitergegeben wurden, oder
5. die vom Auftragnehmer in Folge von Rechtsvorschriften (z.B. Gesetze, Verordnungen) oder aufgrund einer rechtskräftigen Gerichts- oder Behördenentscheidung bekannt gegeben werden müssen.
3. Der Parteien verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die hier genannten Verpflichtungen oder sofern Anzeichen für einen solchen Verstoß vorliegen, einander unverzüglich zu unterrichten
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Auf diese AGB und die vertraglichen Beziehungen zwischen near media und dem Kunden, einschließlich vor- und nachvertraglicher Phasen und Wirkungen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Produktekauf (CISG).
2. Für Streitigkeiten aus dem mit dem Kunde geschlossenen Vertrag oder den dem Vertrag zugrunde liegenden AGB, einschließlich deren vor- und nachvertraglichen Phasen und Wirkungen, ist ausschließlich das für Köln sachlich zuständige Gericht zuständig. near media steht es jedoch frei, den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden in Anspruch zu nehmen.
12. Allgemeines
1. Es ist near media gestattet, bei der Leistungserbringung angewandte oder gewonnene Erkenntnisse, soweit sie sich nicht spezifisch auf die Verhältnisse des Kunden beziehen, anonymisiert auch anderweitig zu verwerten.
2. Der Kunde wird aufgrund der Leistungserbringung von near media gewonnene Erkenntnisse ohne vorherige Zustimmung seitens near media Dritten nicht zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern und Dritten, die bei der Leistungserbringung Zugang zu solchen Erkenntnissen erhalten können, eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.
3. Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wird, ist near media berechtigt, den Namen des Kunden (bzw. der Unternehmensgruppe, der der Kunde angehört) einschließlich des Kundenlogos als Referenz auf der Internetseite oder anderen Werbematerialien von near media zu nennen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht jedoch nicht.
4. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
5. Der Vertrag oder dessen Teile dürfen vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von near media abgetreten werden.
6. Keine Unterlassung oder Verzögerung seitens near media in der (auch teilweisen) Vollstreckung von Vertragsbestimmungen oder Teilen daraus ist als Verzicht auf diesbezügliche Rechte oder als Billigung weiterer Verstöße auszulegen.
7. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Vertragspartner dar und tritt an die Stelle sämtlicher diesbezüglicher vorheriger schriftlicher und mündlicher Vereinbarungen und Abmachungen zwischen den Vertragspartnern.
8. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, als vereinbart.
9. Jede Abweichung von diesen AGB bedarf der Schriftform.
Stand: Juni 2023
Anhang ./1
Definitionen und Leistungsgegenstände (engl. Deliverables)
Begriffsdefinitionen
Backlink
Ein Link, der von einer Webseite ausgeht und zu einer anderen, externen Webseite führt.
Google-Snippet
Die Vorschau des Inhalts einer Webseite, bestehend aus Title Tag und Meta Description, in den Google-Suchergebnissen.
Keyword
Ein Wort oder eine Wortkombination, die User laut branchenüblichen Tools mindestens zehnmal im Monat in die Google-Suche eines Landes eingeben.
Linkprofil
Die Gesamtheit aller eingehenden Backlinks einer Webseite.
OnPage
Einzelne Webseiten einer Website betreffend.
OnSite
Die gesamte Website betreffend.
Publisher
Eine Person oder ein Unternehmen, welche bzw. welches für die Veröffentlichung von Inhalten auf Websites verantwortlich ist.
Webseite
Eine einzelne Seite der Website mit eigener URL.
Website
Die Gesamtheit aller Webseiten.
Leistungsgegenstände
Kickoff-Phase
Veranstaltungen zu Beginn eines laufenden Betreuungsverhältnisses, die virtuell oder persönlich stattfinden und zeitlich begrenzt sind. Dabei werden projektrelevante Informationen zwischen near media und dem Kunden ausgetauscht. Es nehmen jene Personen von near media teil, die maßgeblich am Projekt beteiligt sind.
Position Tracking einrichten
Der Prozess, in dem eine festgelegte Anzahl an Keywords, deren Platzierungen auf der Google-Suchergebnisseite eines Landes und eines Geräts für die vereinbarte Website getrackt werden, in einem von near media festgelegten Tool hinterlegt werden. Die maximale Anzahl der getrackten Keywords richtet sich nach dem vereinbarten monatlichen Budget. Pro 1.000 EUR,- Budget werden maximal 10 Keywords getrackt. Der Kunde enthält einen Auszug der getrackten Keywords im Rahmen des Reportings.
Site Audit einrichten
Der Prozess, in dem eine vereinbarte Website bzw. ein Teilbereich davon in einem von near media festgelegten Tool hinterlegt wird, um anschließend technische Veränderungen beobachten zu können.
Reporting einrichten
Der Prozess, in dem ein Bericht zur Beobachtung von Entwicklungen einer Website bzw. eines Teilbereiches davon mit von near media zuvor definierten Kennzahlen und Datenquellen erstellt wird.
Jährliches Statusmeeting
Eine zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung, die einmal pro Jahr stattfindet. Dabei besprechen near media und der Kunde die Ausrichtung des Projekts. Das erste jährliche Statusmeeting findet frühestens nach zwölf Projektmonaten statt.
Detailplanung (auch monatliche Strategieentwicklung)
Der Prozess, in dem die individuelle Strategie zur Priorisierung und Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstände entwickelt wird. Eine Zusammenfassung davon ist die im Reporting enthaltene Monatsplanung.
Reporting
Das monatliche Aussenden des Reportings. Es enthält die Kennzahlen, die im Projektmonat erbrachten Leistungsgegenstände („Erledigte Aufgaben“) sowie die vorgesehenen Leistungsgegenstände für den Folgemonat („Monatsplanung“).
Technisches Website-Monitoring
Eine mindestens monatlich durchgeführte Überwachung von technischen Veränderungen auf einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon mithilfe eines von near media festgelegten Tools. Fallen beim technischen Website-Monitoring Veränderungen auf, bei denen aus Sicht von near media Handlungsbedarf besteht, wird der Kunde informiert.
Keyword-Recherche (auch Website-Content-Plan)
Eine unsortierte Liste von Keywords zu einem Thema mit diversen Metriken.
Website-Struktur
Eine Liste von URLs mit dazu jeweils gruppierten Keywords.
Redaktionsplan
Eine Liste von URLs mit dazu jeweils gruppierten Keywords mit Priorisierung.
Navigationsvorschlag
Ein formloser Vorschlag, mit welchen Webseiten und Begriffen die Hauptnavigation einer Website aufgebaut werden kann.
Konkurrenzanalyse
Ein Dokument, in dem festgelegte Metriken einer vereinbarten Website mit den gleichen Metriken von nicht mehr als vier festgelegten Konkurrenten verglichen werden. Ein Anspruch auf Aktualisierung besteht nicht.
Technisches SEO-Audit
Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für technische Veränderungen an einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.
OnPage-Audit (auch OnPage-Check)
Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für Veränderungen an einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.
SEO-Audit (auch vollständiges SEO-Audit)
Ein Dokument, das ein technisches SEO-Audit, ein OnPage-Audit und Anmerkungen zum Linkprofil einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon enthält. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.
Mockup
Ein visueller Entwurf einer vereinbarten Webseite, der sich am bestehenden Corporate-Design der Website orientieren kann. Die Umsetzung des Design-Vorschlags ist nicht inkludiert. near media bietet keine Revisionen des Mockups.
Kleines Grafik-Set
Ein bis zwei von uns gestaltete Grafiken (z. B. Icons, Diagramme), zur visuellen Unterstützung von Website-Inhalten. Der Kunde erhält die Grafiken als PNG, JPG oder PDF zur Freigabe. Diese werden abschließend in idealer Auflösung für die jeweilige Webseite zur Verfügung gestellt. Offene Dateien (z. B. Illustrator- oder InDesign-Dokumente) zur eigenen Bearbeitung, werden nicht mitgeliefert.
Großes Grafik-Set
Drei bis fünf von uns gestaltete Grafiken (z. B. Infografiken, Checklisten, Vergleiche, Prozessbeschreibungen), zur visuellen Unterstützung von Website-Inhalten. Der Kunde erhält die Grafiken als PNG, JPG oder PDF zur Freigabe. Diese werden abschließend in idealer Auflösung für die jeweilige Webseite zur Verfügung gestellt. Offene Dateien (z. B. Illustrator- oder InDesign-Dokumente) zur eigenen Bearbeitung, werden nicht mitgeliefert.
UX-Check (auch UX- & Usability-Check)
Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für Veränderungen an einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon, unter Berücksichtigung der grundlegenden Usability- und Design-Regeln. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.
Seitentypen-Templates
Generische Templates für bestimmte Website-Seitentypen. Der Kunde erhält Zugriff darauf durch einen passwortgeschützten Link zur Ansicht im Browser und als PDF.
Text
Ein auf zuvor definierte Keywords optimierter Text inklusive Google-Snippet. Er wird als Word-Dokument oder Google Doc zur Freigabe an den Kunden gesendet.
Textkorrektur
Die inhaltliche Korrektur durch den Kunden. In maximal zwei Korrekturschleifen überarbeitet near media den Text entsprechend.
Text einpflegen
Der einmalige Prozess des Einpflegens eines Textes in das Backend der Website des Kunden. Die Verantwortung für die Website-Inhalte und das Publizieren von neuem Content liegt beim Kunden.
Überarbeitung und Nachoptimierung
Die inhaltliche Überarbeitung und Optimierung eines bestehenden Texts auf zuvor definierte Keywords. Sie wird als Word-Dokument oder Google Doc zur Freigabe an den Kunden gesendet.
Content-Template
Eine Anleitung für die Erstellung eines suchmaschinenoptimierten Textes, die der Kunde als Word-Dokument oder Google Doc erhält. near media übernimmt keine Verantwortung für die sachgerechte und zeitnahe Umsetzung des Content-Templates oder etwaige Abweichungen von den Empfehlungen auf Seiten des Kunden.
Content-Schulung
Eine einmalige, virtuelle oder persönliche Veranstaltung, bei der ein Content Creator von near media dem Kunden die Vorgehensweise beim Verfassen von suchmaschinenoptimierten Texten erklärt.
Content-Audit
Eine Liste bestehender URLs einer vereinbarten Website bzw. eines Teilbereichs davon. Die Liste enthält Metriken (Impressionen, Klicks etc.), die dem jeweiligen Zweck des Content-Audits entsprechen.
Snippet-Audit
Eine Liste bestehender URLs einer vereinbarten Website bzw. eines Teilbereichs davon, welche die Google-Snippets und dem Zweck entsprechende Metriken (Klickrate, Position etc.) enthält.
Snippet-Optimierung
Ein Dokument, das ausformulierte Google-Snippets (bestehend aus Title Tag und Meta Description) für vereinbarte Webseiten enthält.
Backlinks (auch Backlinkaufbau)
Die gezielte Akquise von Backlinks.
Linkable Asset
Ein Website-Inhalt, der mit dem Ziel erstellt wird, möglichst viele Backlinks zu generieren. Der Kunde erhält das Linkable Asset als Word-Dokument oder Google Doc zur Freigabe. near media übernimmt keine Garantie für die konkrete Anzahl an Links pro Linkable Asset.
Gastartikel
Ein Text, der einen Link zu einer Webseite des Kunden enthält und zur Veröffentlichung an den Publisher einer Website gesendet wird.
Backlink-Analyse
Eine Liste mit Domains, die wir empfehlen zu entwerten. Die Liste ist das Ergebnis einer Untersuchung des Linkprofils einer Website bzw. einem Teilbereich davon mithilfe eines von near media festgelegten Tools.
Linkprofil-Monitoring
Eine mindestens quartalsweise durchgeführte Überwachung des Linkprofils einer Website bzw. einem Teilbereich davon mithilfe eines von near media festgelegten Tools. Besteht nach dem Monitoring aus Sicht von near media Handlungsbedarf, wird der Kunde informiert.
Linkprofil-Audit
Ein Dokument mit subjektiver Einschätzung und Empfehlungen für das Linkprofil einer vereinbarten Website bzw. einem Teilbereich davon. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht inkludiert.
Verzeichniseinträge-Audit
Eine Erhebung, in wie vielen und in welchen Firmenverzeichnissen und Webkatalogen ein Unternehmen eingetragen ist.
Verzeichniseinträge
Die Eintragung eines Unternehmens in eine vereinbarte Anzahl von Firmenverzeichnissen und Webkatalogen. near media hat keinen Einfluss darauf, ob und wann die jeweiligen Redaktionen die Verzeichniseinträge freischalten und übernimmt daher keine Garantie.
Optimierte Firmenbeschreibung
Eine optimierte Beschreibung eines Unternehmens. Sie umfasst zwischen 500 und 600 Zeichen und wird vorab zur Freigabe an den Kunden gesendet.
Verzeichniseinträge-Reporting
Eine Liste aller Verzeichnisse, in die ein Unternehmen eingetragen wurde.
Paket-Kickoff
Eine einmalige, zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung zu Beginn eines Pakets. Es nehmen jene Personen von near media an der Besprechung teil, die maßgeblich am Paket beteiligt sind.
Paket-Abschlussbesprechung
Eine einmalige, zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung nach Fertigstellung eines Pakets. Es nehmen jene Personen von near media an der Besprechung teil, die maßgeblich am Paket beteiligt sind.